oder Kontrollschilder und Diebstahls (mehrfacher Versuch) mit einem Freiheitsentzug von 60 Tagen, mit einem bedingt vollziehbaren Anteil von 55 Tagen, Probezeit 12 Monate, bestraft. Ferner wurden eine ambulante Behandlung i.S.v. Art. 14 JStG sowie eine persönliche Betreuung i.S.v. Art. 13 JStG angeordnet (UA act. 1045). Am 5. März 2018 bestrafte ihn dieselbe Behörde wegen versuchten Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs mit einem Freiheitsentzug von 10 Tagen.