Der Beschuldigte und C. hätten ihm erzählt, dass der Beschuldigte als Lenker eines Personenwagens auf einer 80er-Strecke mit 100 km/h geblitzt worden sei. Da der Beschuldigte im Zeitpunkt dieser Verkehrsregelverletzung noch keine Prüfung gehabt habe, bräuchten sie einen Fahrer, der eine Prüfung habe, damit die Sache so bei der Polizei angegeben werden könne. Man habe gesagt, dies sei nicht so schlimm und er müsse lediglich eine Busse bezahlen. Er habe in der Folge das falsche Geständnis verfasst; man habe ein Foto von ihm und dem Geständnis gemacht und ihm 8 Gramm Kokain gegeben (UA act. 689).