6.3. 6.3.1. In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass der Beschuldigte J. zu einem falschen Geständnis veranlasst hat. Er versprach diesem 8 Gramm Kokain; im Gegenzug sollte dieser angeben, für eine am 22. April 2018 in Teufen (AR) mit dem Personenwagen VW Golf, BE [Kennzeichen], begangene Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich zu sein, die in Wahrheit der Beschuldigte verübt hatte. Am 14. Mai 2018 begaben sich der Beschuldigte und C. deswegen zu J.. Gegen Abgabe von 8 Gramm Kokain verfasste dieser das falsche schriftliche Geständnis, das C. abfotografierte (UA act.