Der Beschuldigte bestreitet, an diesem Delikt beteiligt gewesen zu sein. Auf eine Tatbeteiligung des Beschuldigten deutet hin, dass er am 14. April 2019 mit A. und D. in das gleiche Geschäft eingebrochen ist, wobei man bei diesem Einbruch reiche Beute erzielt hatte. Ferner gehört der Beschuldigte zur gleichen Bande wie A., der am 16. Juni 2019 nachweislich zum zweiten Mal in diesen Shop der AB. AG eingebrochen ist. Ferner verwendete die Täterschaft beim Einbruch in den Shop der AB. AG vom 16. Juni 2019 denselben Vorschlagshammer, den sie beim Einbruch in den Shop der AB. AG vom 31. Juli 2019 in Wohlen verwendet hat und der angeblich der Mutter von A. gehört (vgl. UA act.