4727 f., 4763 f., 4856, 4884). Beim Einbruch vom 2. Juni 2019, an welchem der Beschuldigte unbestrittenermassen beteiligt war, wählte die Täterschaft zudem exakt das gleiche Vorgehen wie am 21. Mai 2019, um in das Verkaufsgeschäft einzudringen. Rund 40 Tage nach dem 21. Mai 2019, am 31. Juli 2019, wurden zudem der Beschuldigte, A. und D. angehalten, nachdem sie zusammen einen Einbruchdiebstahl in einen Shop der AB. AG in Wohlen verübt hatten. Der modus operandi beim Einbruch in R. deckt sich insofern mit dem Einbruch in Wohlen, als die Täterschaft in beiden Fällen das Schaufenster zerstörte, um in das Verkaufsgeschäft einzudringen, Overalls trug und Ikea-Säcke mit sich führte (vgl. UA