4. 4.1. Gemäss Anklageziffer 1.20 soll der Beschuldigte sodann am 21. Mai 2019, um 03.36 Uhr, zusammen mit A. und D. in das Verkaufsgeschäft der F. AG in R. eingebrochen sein, um Bargeld und Elektronikartikel zu entwenden. Zu diesem Zweck seien der Beschuldigte und seine Mittäter mit dem zuvor in R. entwendeten Personenwagen «BMW», ZH [Kennzeichen], rückwärts in die Schaufensterscheibe gefahren, so dass diese zu Bruch gegangen sei. Anschliessend hätten sie den Laden betreten und diesen durchsucht, wobei sie mit dem Geissfuss drei Schubladen aufgebrochen hätten.