Aussagen G., GA act. 155 f.). Insbesondere hat beispielsweise A. versucht, den Beschuldigten und den Mitbeschuldigten G. in Bezug auf das Einbruchdelikt vom 9. Februar 2019 in Neuenhof zu decken, obwohl aufgrund der vorhandenen Beweismittel keine vernünftigen Zweifel daran bestehen können, dass der Beschuldigte und G. an diesem Delikt beteiligt waren. Das folgt schon mit aller Deutlichkeit aus dem Chat zwischen A. und seiner Freundin, in dem er festhält, er sei «voll in der Scheisse» und müsse sich im Gebüsch vor der Polizei verstecken, nachdem er mit dem Beschuldigten und G. zusammen in Neuenhof einen Einbruch verübt habe (UA act. 4445 ff.).