Es erscheint unwahrscheinlich, dass die einzelnen Bandenmitglieder in Einzelfällen ohne Not auf diese Vorsichtsmassnahmen verzichtet haben und als Alleintäter auftraten. Insbesondere mit Blick auf die Einbrüche in Telekomgeschäfte erscheint dies unrealistisch, bestand doch bei diesen ein besonderes Risiko, in flagranti erwischt zu werden, weil die Zerstörung der Schaufenster mit erheblichen Lärmemissionen verbunden gewesen sein muss. Unglaubhaft erscheinen aber auch die Aussagen des Beschuldigten und von D., wonach sie gar nichts zu dieser Tat sagen könnten (UA act.