Ausserdem hätte den drei mit Geldproblemen kämpfenden Beschuldigten mit dem Hobbyraum von A. eine unentgeltliche Alternative zum Kiffen und Koksen zur Verfügung gestanden. So gab der Beschuldigte im Rahmen einer Einvernahme vom 6. Juni 2019 an, er habe Schulden, sei durch das Betreibungsamt auf das Existenzminimum gesetzt und auf die finanzielle Unterstützung seiner Familie angewiesen (UA act. 3074). Im Rahmen einer Befragung vom 28. März 2019 hatte er angegeben, pro Monat brutto Fr. 1'900.00 zu verdienen und Schulden von Fr. 32'000.00 zu haben (UA act.