Der Beschuldigte bestreitet, für diese Tat mitverantwortlich zu sein. Am Tatort wurden keine Sachbeweise vorgefunden, welche die Mittäterschaft des Beschuldigten belegen. Jedoch gibt es Indizien, die in ihrer Gesamtheit keine vernünftigen Zweifel daran offenlassen, dass der Beschuldigte an diesem Einbruchdelikt beteiligt war: