3.2. Mit Anschlussberufungserklärung vom 20. September 2021 beantragte die Staatsanwaltschaft einen vollumfänglichen Schuldspruch im Sinne der Anklage, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie eine Landesverweisung für den gesamten Schengenraum für die Dauer von zehn Jahren. -3- 3.3. Die Staatsanwaltschaft reichte am 21. Oktober 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung die schriftliche Begründung ihrer Anschlussberufung ein. 3.4. Der Beschuldigte reichte am 22. Oktober 2021 vorgängig zur Berufungsverhandlung seine Berufungsbegründung ein.