2. Mit Urteil vom 5. März 2021 sprach das Bezirksgericht Baden den Beschuldigten von den Vorwürfen des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und des mehrfachen Hausfriedensbruchs gemäss den Anklageziffern 1.19, 1.20 und 1.22 sowie von den Vorwürfen der mehrfachen Sachbeschädigung gemäss den Anklageziffern 2.18, 2.19 und 2.21, der Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege gemäss der Anklageziffer 5 sowie der Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch gemäss der Anklageziffer 6.1 frei. Im Übrigen verurteilte es den Beschuldigten im Sinne der Anklage, bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren, die als Gesamtstrafe den Widerruf der bedingten Vorstrafe einschloss.