Sie beantragte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren zu verurteilen. Ferner sei die bedingte Vorstrafe von 55 Tagen Freiheitsentzug aus dem Jahr 2017 zu widerrufen. Schliesslich sei der Beschuldigte für zehn Jahre des Landes zu verweisen, wobei die Landesverweisung für den gesamten Schengenraum zu gelten habe und im Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen sei.