1. Die Staatsanwaltschaft Baden erhob am 29. Juni 2020 Anklage gegen den Beschuldigten wegen gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher, teilweise qualifizierter Sachbeschädigung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, falscher Anschuldigung, Anstiftung zur Irreführung der Rechtspflege, mehrfacher Verwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch, grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung sowie wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie beantragte anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren zu verurteilen.