Die Beschuldigte sagte in ihrer Einvernahme aus, dass sie nicht gewusst habe, dass sie nach ihrer Einreise eine Meldepflicht gehabt habe (UA act. 24). Allerdings hatten die während der schon länger dauernden Covid-19-Pandemie ergriffenen Massnahmen insbesondere grosse Auswirkungen auf den öffentlichen und speziell den internationalen Verkehr, eine Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten wurde breit in den Medien diskutiert. Selbst wenn Kroatien bei ihrer Abreise noch nicht als Risikogebiet eingestuft worden ist (vgl. das Vorbringen in der Berufungsbegründung, Ziff.