2.2. Gegen das ihr am 12. Mai 2021 zugestellte Urteil meldete die Beschuldigte am 14. Mai 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihr am 6. August 2021 zugestellt. 2.3. Am 26. August 2021 erklärte die Beschuldigte Berufung und beantragte einen vollumfänglichen Freispruch. 2.4. Mit Verfügung vom 10. September 2021 ordnete der Verfahrensleiter das schriftliche Berufungsverfahren an. 2.5. Mit Eingabe vom 14. September 2021 verzichtete die Oberstaatsanwaltschaft darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder die Anschlussberufung zu erklären. -4-