Gegenstand Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 24. November 2020 warf die Oberstaatsanwaltschaft der Beschuldigten Folgendes vor. "Sachverhalt: Fahrlässige Verletzung der Meldepflicht als einreisende Person (Art. 2 und 5 Covid-19-Verordnung Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs i.V.m. Art. 83 Abs. 1 lit. k und Abs. 2 EpG)