3.3. Die im vorliegenden Verfahren ausgestandene Untersuchungshaft von insgesamt 25 Tagen wird dem Beschuldigten auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 4. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a StGB für 7 Jahre des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Folgender Gegenstand wird eingezogen: - 1 metallener Griff eingezogen Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. - 18 - 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D. eine Genugtuung von Fr. 5'000.00 zu bezahlen.