Umständen seiner Kindheits- und Jugendjahren erklären (vgl. Akte KE.2017.861 des Familiengerichts Bremgarten). Diese dürften zwar seine Möglichkeiten beeinflusst haben, einen persönlich und gesellschaftlich anerkannten Weg einzuschlagen. Diese Umstände können aber nicht darüber hinwegtäuschen, auch wenn sie mit einer unreifen Persönlichkeit (siehe dazu unten) einhergingen, dass dem Beschuldigten zahlreiche Chancen gegeben worden sind. Trotz eindringlicher Ermahnungen ist er jedoch durch eine wiederkehrende und ausgeprägte Ignoranz gegenüber der hiesigen Rechtsordnung aufgefallen.