Eingabe vom 27. Januar 2022, Beilage Kurzgutachten vom 7. Januar 2022, S. 6 ff.). Aus der wiederkehrenden Begehung schwerwiegender Straftaten bereits im jugendlichen Alter, von deren Begehung er sich auch als Erwachsener nicht hat abhalten lassen, ergibt sich eine enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Schweizer Straf- und Vollzugssystem. Selbst die Warnung, dass künftige Straftaten unter das Erwachsenenstrafrecht fallen würden, hielt ihn nicht davon ab, nur wenige Tage später erneut zwei Mal straffällig zu werden. Die ausgesprochenen Strafen liessen ihn unbeeindruckt. Sein auffälliges Verhalten lässt sich nicht einfach mit den schwierigen - 10 -