Zudem kam es lediglich dreieinhalb Monate nach der erstinstanzlichen Verhandlung vom 24. Juni 2021 mit anschliessender mündlichen Urteilseröffnung im vorliegenden Verfahren, am 14. Oktober 2021, zu einer Inhaftierung des Beschuldigten (vgl. oben). Er ist diesbezüglich geständig und befindet sich aufgrund des vorzeitigen Strafantritts derzeit noch immer in Haft (Eingabe vom 27. Januar 2022, Beilage Verfügung vom 10. Januar 2022 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, S. 1; Eingabe vom 27. Januar 2022, Beilage Kurzgutachten vom 7. Januar 2022, S. 6 ff.).