6 f.), hat er die Straftaten im vorliegenden Fall begangen. Und nochmals einen Monat später, am 19. Juni 2020, beging er einen geringfügigen Diebstahl sowie einen Hausfriedensbruch, für die er mit Strafbefehl vom 8. Oktober 2020 der Staatsanwaltschaft Zug verurteilt wurde (siehe Strafregisterauszug). Zudem kam es lediglich dreieinhalb Monate nach der erstinstanzlichen Verhandlung vom 24. Juni 2021 mit anschliessender mündlichen Urteilseröffnung im vorliegenden Verfahren, am 14. Oktober 2021, zu einer Inhaftierung des Beschuldigten (vgl. oben).