Seine Strafregistereinträge mehren sich mit zunehmendem Alter. Bereits neun Tage nach mündlicher Eröffnung des Strafbefehls der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau am 13. Mai 2020 wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Sachbeschädigung mit grossem Schaden, Drohung, Mitfahrt in einem entwendeten Motorfahrzeug, Fahrens ohne gültigen Fahrschein, mehrfachen bandenmässigen Diebstahls, mehrfachen versuchten bandenmässigen Diebstahls und Hausfriedensbruchs, mit welchem er explizit darauf hingewiesen wurde, dass er bei weiterer Verübung von Delikten unter das Erwachsenenstrafrecht falle (UA act. 6 f.), hat er die Straftaten im vorliegenden Fall begangen.