Dies wird denn auch im Vollgutachten bestätigt, wonach er – zumindest im Zeitpunkt der neuen Straftaten – alkoholabhängig gewesen sei (Vollgutachten vom 20. April 2022, S. 22). Sein regelmässiger Drogen- und Alkoholkonsum steht denn auch im Zusammenhang mit seiner strafrechtlichen Vorgeschichte, und auch die vorliegenden Delikte haben sich im Rahmen eines Drogenverkaufs abgespielt. Seine Strafregistereinträge mehren sich mit zunehmendem Alter.