Vor seiner Inhaftierung sagte der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er rauche viel weniger als früher, es seien mittlerweile nur noch drei Joints in der Woche (GA act. 312). An der Berufungsverhandlung gab er an, fast jeden Tag Alkohol getrunken zu haben und jeden zweiten Tag Marihuana konsumiert zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7 f.). Dies wird denn auch im Vollgutachten bestätigt, wonach er – zumindest im Zeitpunkt der neuen Straftaten – alkoholabhängig gewesen sei (Vollgutachten vom 20. April 2022, S. 22).