des Kantons Aargau vom 21. November 2017 (JA.2016.1175) wegen Diebstahls, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs, Widerhandlung gegen das Waffengesetz sowie wegen Konsums, Besitz und Erwerbs von Marihuana; Verurteilung durch die Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau vom 13. August 2020 (JA.2020.1153) wegen Widerhandlung gegen die Covid-Verordnung) zum Ausdruck. Vor seiner Inhaftierung sagte der Beschuldigte an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung aus, er rauche viel weniger als früher, es seien mittlerweile nur noch drei Joints in der Woche (GA act. 312).