Eher düster und unterdurchschnittlich erweist sich sodann seine persönliche und gesellschaftliche Integration ausserhalb der Familie: Gemäss dem Kurzgutachten vom 7. Januar 2022 sowie dem Vollgutachten vom 20. April 2022 besteht sein Freundeskreis überwiegend aus Bekannten/Freunden, die dem kriminogenen Milieu zuzuordnen sind (Eingabe vom 27. Januar 2022, Beilage Kurzgutachten vom 7. Januar 2022, S. 24; Vollgutachten vom 20. April 2022, S. 11). Eine Freundin habe er nicht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 4) und in einem Verein oder Institution sei er nicht aktiv (GA act. 313).