vgl. auch Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Auch ist es zu einer Anzeige des Beschuldigten gegen seine Mutter gekommen, die jedoch mit einer Nichtanhandnahmeverfügung endete (Akten Bezirksgericht Bremgarten, Familiengericht, KE.2017.861, Polizeirapport vom 5. März 2016; Nichtanhandnahmeverfügung vom 22. März 2016; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). Insgesamt scheint seine Integration im familiären Umfeld alles andere als mustergültig verlaufen zu sein.