Es ist jedoch nicht zu verkennen, dass er ein wirkliches familiäres Zusammenleben in einem «Zuhause» während seiner Jugend nicht kennengelernt hat. Vielmehr hat er den Grossteil seiner bisherigen Lebenszeit in unterschiedlichsten Heimen verbracht und ist seiner Mutter unter anderem auch mehrfach das Aufenthaltsbestimmungsrechts für ihn entzogen bzw. der Entzug bestätigt worden (siehe Akte KE.2017.861 des Familiengerichts Bremgarten; Entscheid vom 22. Dezember 2016, Entscheid vom 1. Juni 2018, Entscheid vom 2. April 2019; vgl. auch Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5).