Der Lebensmittelpunkt des Beschuldigten, welcher die prägenden Kinderund Jugendjahre in der Schweiz verbracht und hier die Schulen besucht hat, liegt in der Schweiz. Vor seiner Inhaftierung im Rahmen des Strafverfahrens ST.2021.4203 der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten, in welchem er wegen Raufhandels, versuchter einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand, Drohung, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung beschuldigt wird, wohnte er mit seiner Mutter und seinem Stiefvater zusammen, die beide über ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügen.