Nachdem der metallene Gegenstand zu Boden fiel, habe der Beschuldigte D. einen heftigen Faustschlag gegen die linke Gesichtshälfte versetzt, woraufhin dieser zu Boden fiel und bewusstlos liegen blieb. Dem Beschuldigten sei bewusst gewesen, dass er D. durch die Schläge ins Gesicht oder durch ein durch einen Schlag verursachtes zu Boden fallen eine Verletzung zufügen könnte, welche bleibende Schäden, ein bleibend entstelltes Gesicht oder die Gefahr einer lebensgefährlichen Verletzung zur Folge habe könnte. Zudem habe der Beschuldigte im Zeitraum vom 14. April 2018 bis 22. Mai 2020 eine unbekannte Menge Marihuana besessen und mehrmals pro Woche konsumiert.