Gegenstand Versuchte schwere Körperverletzung, Raufhandel, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten klagte den Beschuldigten mit Anklageschrift vom 18. März 2021 des Raufhandels gemäss Art. 133 Abs. 1 StGB, der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung gemäss Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB sowie des Konsums von Betäubungsmitteln gemäss Art. 19a BetmG an.