wurde, ein Aufwand von 3 Stunden. Insgesamt ist der amtliche Verteidiger für das Berufungsverfahren gemäss der um 6.91 Stunden gekürzten Kostennote, jedoch zuzüglich der - 15 - effektiven Dauer der Berufungsverhandlung von 1.75 Stunden, für insgesamt 15.59 Stunden zu entschädigen. Hinzu kommen die pauschalisierten (§ 13 AnwT) und praxisgemäss auf 3 % zu veranschlagenden Auslagen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, woraus eine auf gerundet Fr. 3'460.00 festzusetzende Entschädigung resultiert.