Die Staatsanwaltschaft hat am 7. Juli 2019 die Eröffnung der Strafuntersuchung verfügt (act. 19). Am 16. September 2019 ist die letzte Einvernahme von C. (act. 174 ff.) und am 5. Dezember 2019 ist die Überweisung des Eichzertifikates (act. 179.3) erfolgt. Die letzte relevante Verfahrenshandlung wurde somit am 16. September 2019 getätigt. In der Folge ist die Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung 17 Monate untätig geblieben. Selbst wenn die Zustellung des Eichzertifikats als relevante Verfahrenshandlung eingestuft werden würde, hätte die Untätigkeit der Staatsanwaltschaft immer noch 15 Monate betragen, was als unverhältnismässig lange Zeitdauer zu qualifizieren ist.