Für sich allein kann der Führerausweisentzug, auch wenn er zum Verlust der Arbeitsstelle geführt hat, deshalb nicht zu einer Strafminderung führen. Vorliegend ist zudem zu beachten, dass der Beschuldigte inzwischen wieder als Vertragschauffeur bei der G., die nach eigenen Angaben seinem Bruder gehört, tätig ist und bei dieser auch als Mechaniker einem Erwerb - 11 -