Der Beschuldigte ist am 6. Juli 2019 mit einem Audi S3 im Ausserortsbereich in Suhr mit einer rechtlich massgebenden Geschwindigkeit von 139 km/h anstelle der ausserorts zulässigen Geschwindigkeit von 80 km/h gefahren, als er einen vor ihm fahrenden Personenwagen überholte. Ausgangslage für dieses Überholmanöver war die Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen, welches er sich mit dem dicht hinter ihm fahrenden D. lieferte.