Kontrollverlust), wenn er unerwartet und knapp überholt wird. Wäre es vorliegend zu einer Fehlreaktion von C. oder des Beschuldigten gekommen, wäre ein Unfall mit Schwerverletzten oder gar Toten, kaum zu verhindern gewesen. Mithin hat der Beschuldigte durch seine Fahrweise nicht nur ein hohes Risiko für sich selbst geschaffen, sondern auch für seine Beifahrerin und die Insassen des mit hoher Geschwindigkeit überholten Fahrzeugs sowie für D. und dessen Beifahrer, der seinerseits mit kurzem Abstand hinter dem Beschuldigten herfuhr.