Beschuldigten nicht geglaubt werden, dass er nur aus Angst beschleunigt hat. Vielmehr ist es so, dass er selbst eingeräumt hat, nach dem Überholvorgang bei der Tankstelle rechts angehalten zu haben und mit D. gesprochen zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 7). Dieses Verhalten steht im offensichtlichen Widerspruch zu seiner Aussage, er habe aus Angst beschleunigt und nicht angehalten (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 f.). Entgegen seinem Vorbringen schliesst das Bewusstsein um das stärkere Fahrzeug das Vorliegen eines Rennens auch nicht aus. So liegt die Motivation des Kräftemessens eben gerade darin, sich gegenseitig aufzustacheln und zum schnellen Fahren zu animieren.