wirklich bedroht gefühlt hätte – seine Beifahrerin zum Alarmieren der Polizei auffordern können. Das hat er bewusst nicht getan. Auf eine provokative Fahrweise mit ständigem Auffahren und wieder Abbremsen mit genau demselben Fahrverhalten zu reagieren und dann zudem noch einen Personenwagen, welcher ebenso mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, zu überholen, zeugt nicht von irrationaler Angst und Fluchtgedanken, sondern ist als konkludentes Kräftemessen zwischen zwei Fahrzeuglenkern zu qualifizieren.