Gemäss eigenen Angaben hat der Beschuldigte aufgrund der geringen Distanz zum Personenwagen von D. mehrmals Gas gegeben, um daraufhin immer wieder abzubremsen (act. 245). Er habe in diesem Moment Angst empfunden und wollte nicht glauben, dass D. die gleiche Strecke entlangfuhr wie er (act. 245). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung vom 31. März 2022 führte der Beschuldigte aus, dass der hinter ihm fahrende D. mehrmals nah aufgefahren sei. Er habe Angst bekommen, da es Nacht gewesen sei. Deshalb habe er Gas gegeben (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 3 und 8).