Im Folgenden nahm er wieder Abstand und holte den Beschuldigten, der daraufhin schneller fuhr, wieder ein. Dieser Vorgang zwischen den beiden Autos wiederholte sich mehrmals, bis der Beschuldigte dann auf der Ausserortsstrecke in Richtung Hunzenschwil den Personenwagen von C. überholte, welche zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von 95 km/h unterwegs war. Im Zuge des Überholmanövers überschritt der Beschuldigte dann die erlaubte Höchstgeschwindigkeit toleranzbereinigt um 59 km/h.