3.4. Die Berufungsverhandlung fand am 31. März 2022 statt. -3- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den Schuldspruch wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und damit einhergehend gegen die Strafzumessung. In den übrigen Punkten wurde das vorinstanzliche Urteil nicht angefochten, weshalb in diesen Punkten keine Überprüfung erfolgt (Art. 404 Abs. 1 StPO).