In Anwendung des Asperationsprinzips und in Anbetracht des engen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhangs mit der Misswirtschaft, was den Gesamtschuldbeitrag als geringer erscheinen - 18 - lässt, ist die Einsatzstrafe von 120 Tagessätzen um 40 Tagessätze auf 160 Tagessätze zu erhöhen.