4.4. Mit Strafbefehl vom 5. Februar 2020 der Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten wurde der Beschuldigte wegen Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Die vorliegend zu beurteilenden Delikte hat der Beschuldigte vor dieser Verurteilung begangen.