3.4. Zusammenfassend liegt keine den gesetzlichen Vorgaben von Art. 957 ff. OR entsprechende kaufmännische Buchhaltung vor. Des Weiteren ist aufgrund der Vereinbarung vom 5. Mai 2016 zwischen D. und dem Beschuldigten sowie dessen Aussagen nicht von einer rechtsgültigen Delegation der Buchführung innerhalb des Verwaltungsrats auszugehen. Der Beschuldigte konnte sich schliesslich auch nicht von der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgabe entbinden, eine korrekte Buchführung sicherzustellen. Nachdem auch die objektive Strafbarkeitsbedingung des eröffneten Konkurses erfüllt ist (Konkurseröffnung am 7. Dezember 2017 [UA act.