3.2.3. Der Vater des Beschuldigten, E., übergab der Kantonspolizei anlässlich der Einvernahme vom 21. Januar 2019 einen USB Stick. Der Stick enthalte den gesamten bis zum Zeitpunkt der Einvernahme gesicherten Datenbestand der B. AG (UA act. 1/169). Auf dem abgegebenen USB Stick befand sich indes einzig die Buchhaltung für das Jahr 2015 (UA act. 1/160). Der Beschuldigte selbst reichte im Rahmen seiner Schlusseinvernahme durch die Kantonale Staatsanwaltschaft vom 19. November 2019 weitere zur Buchhaltung gehörende Akten ein (UA act. 4/11 ff.). Die eingereichten - 11 -