sondern dasjenige von K., Mitarbeiterin der L., weshalb er keine detaillierten Auskünfte erteilen könne (UA act. 1/171 f.). Dass E. die Buchführung ausführte, bestätigten auch G. und C. anlässlich der Einvernahme durch das Betreibungs- und Konkursamt Liestal vom 15. März 2018 (UA act. 1/326).