Einen Teil habe sein Vater gemacht und einen Teil vorher die I. (UA act. 4/8). E. führte in seiner Einvernahme durch die Kantonspolizei Zürich vom 21. Januar 2019 aus, dass es betreffend Buchführung ab circa August 2016 einen Mandatsvertrag zwischen der J. und der B. AG gegeben habe. D. habe die Geschäftsunterlagen aber erst Ende Januar resp. anfangs Februar 2017 übergeben. Zuvor sei ein Treuhandbüro in S. mit der Buchhaltung betreut gewesen. Gemäss den Aussagen von E. war er an der Gesellschaft, welche die Buchführung übernommen habe, beteiligt, da er selber angab, dass die Buchhaltung bis circa Ende Mai 2017 durch "uns" geführt worden sei. Es sei aber nicht sein eigenes Mandat gewesen,