1. 1.1. Die Berufung richtet sich gegen das Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Baden vom 16. Dezember 2020, mit welchem der Beschuldigte wegen Misswirtschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à Fr. 150.00 verurteilt wurde. Vom Vorwurf der Unterlassung der Buchführung wurde der Beschuldigte freigesprochen. 1.2. Die Kantonale Staatsanwaltschaft wendet sich mit der Berufung gegen den Freispruch des Beschuldigten vom Vorwurf der Unterlassung der -8-