3.5. Gegen das den Parteien im Dispositiv zugestellte Urteil meldete der Beschuldigte am 4. Januar 2021 und die Kantonale Staatsanwaltschaft am 5. Januar 2021 die Berufung an. Das begründete Urteil wurde den Parteien am 16. August 2021 zugestellt. -7- 4. 4.1. Mit Berufungserklärung vom 20. August 2021 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft gemäss Art. 399 Abs. 3 lit. b StPO folgende Anträge auf Abänderung des erstinstanzlichen Urteils: